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Kanton Zürich: Senkung der Besteuerung von Kapitalleistungen per 1. Januar 2022

Ab dem 1. Januar 2022 wird die Steuer auf Kapitalbezügen aus der 2. (z.B. Pensionskasse) und 3. (z.B. 3a Konto) Säule reduziert. Die Reduktion der Besteuerung betrifft Kapitalbezüge ab ca. CHF 210'000 für ledige Steuerpflichtige und ca. CHF 370'000 für verheiratete Steuerpflichtige. Mit der Anpassung der Besteuerung wird auf die höhere Lebenserwartung und die tieferen Umwandlungssätzen der beruflichen Vorsorge reagiert.


Bei Kapitalauszahlungen zwischen CHF 250'000 und CHF 2'000'000 werden die Steuersätze deutlich gesenkt. Für Kapitalauszahlungen von über CHF 10'000'000 bleibt der Steuersatz in Zürich eher hoch und der Kanton Zürich bleibt im interkantonalen Vergleich auf dem letzten Platz.



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