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Vereinheitlichung von Zinssätzen auf Bundessteuerebene

Ab dem 1. Januar 2022 wird für die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern ein einheitlicher Zins von 4% festgelegt. Dies betrifft Vergütungszinsen auf Rückerstattungen sowie Verzugszinsen. Freiwillige Vorauszahlungen werden nach wie vor mit 0% verzinst.



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