Ab dem 1. Januar 2022 wird für die Verzugs- und Vergütungszinssätze auf Abgaben und Steuern ein einheitlicher Zins von 4% festgelegt. Dies betrifft Vergütungszinsen auf Rückerstattungen sowie Verzugszinsen. Freiwillige Vorauszahlungen werden nach wie vor mit 0% verzinst.
top of page
bottom of page
Comments