Unsere AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Mecke & Partner GmbH
Vertragsgegenstand, Vertragsleistung und Zustandekommen des Vertrages
Diese Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Erbringen von Treuhand-, Steuer-, Sozialversicherungs- und Beratungsdienstleistungen und sind Bestandteil eines jeden Vertrages zwischen der Mecke & Partner GmbH und dem Auftraggeber. Abweichende Regelungen bedürfen der ausdrücklichen, schriftlichen Bestätigung durch die Mecke & Partner GmbH.
Mit seinem Auftrag an die Mecke & Partner GmbH bestätigt der Auftraggeber, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.
Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn er von einem Mitarbeiter oder einem anderen Beauftragten der Mecke & Partner GmbH angenommen worden ist. Die Form des Abschlusses ist frei, insbesondere gelten auch mündlich und telefonisch erteilte Aufträge.
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Auftrag respektive durch die gemeinsam mit dem Auftraggeber abgesprochenen und individuell festgelegten Leistungen sowie des konkludenten Verhaltens seitens des Auftraggebers. Spätestens jedoch, wenn Unterlagen an die Mecke & Partner GmbH übergeben werden.
Das von der Mecke & Partner GmbH gebotene Leistungsspektrum ist im Wesentlichen der Homepage (www.mecke-partner.ch) zu entnehmen, kann nach Vereinbarung jedoch darüber hinausgehen.
Die Mecke & Partner GmbH handelt ausschliesslich nach den Instruktionen, basierend auf den Informationen, die ihr vom Auftraggeber erteilt werden. Vorbehalten bleiben in allen Fällen die Schranken, die Mecke & Partner GmbH durch das Gesetz und/ oder die guten Sitten auferlegt werden. In dringenden Fällen und sofern der Auftraggeber nicht erreichbar ist, kann die Mecke & Partner GmbH eigenständig Massnahmen ergreifen, die im mutmasslichen Interesse des Auftraggebers liegen.
Nachträgliche Anpassungen des Leistungsumfangs haben eine Änderung des Pauschalhonorars zur Folge und werden, soweit nicht anders vereinbart, zum effektiven Stundensatz verrechnet.
Weder der Auftraggeber noch die Mecke & Partner GmbH können die Rechte oder Pflichten aus der Vereinbarung ohne schriftliche Zustimmung der anderen Partei an einen Dritten abtreten oder übertragen.
Mitwirken des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Mecke & Partner GmbH zeitgerecht alle erforderlichen Unterlagen, Instruktionen und Informationen zur ordnungsgemässen Erfüllung des Auftrags zur Verfügung stehen. Diese Pflicht seitens des Auftraggebers gilt für die gesamte Dauer des Auftrags. Soweit der Mecke & Partner GmbH die erforderlichen Instruktionen, Unterlagen und Informationen nicht zeitgerecht zur Verfügung stehen, ist eine Haftung für die ordnungsgemässe Auftragserfüllung ausgeschlossen.
Die Mecke & Partner GmbH geht davon aus, dass die zur Verfügung gestellten Informationen, Belege, Unterlagen und Weisungen vollständig und richtig sind und der Auftraggeber verpflichtet sich, dies bei Bedarf jederzeit schriftlich zu bestätigen.
Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der Mecke & Partner GmbH nicht auf ihre Richtigkeit oder Vollständigkeit geprüft, sofern nichts gegenteiliges schriftlich vereinbart wurde.
Der Mehraufwand für die Beschaffung von Unterlagen, welche der Mecke & Partner GmbH zu spät oder unvollständig zur Verfügung worden sind, wird gemäss vereinbarten oder üblichen Stundensätzen in Rechnung gestellt.
Nach Ablieferung der Arbeitsergebnisse hat der Auftraggeber diese unverzüglich zu prüfen und innerhalb von 10 Tagen allfällige Beanstandungen zu melden. Bei berechtigter Beanstandung wird die Mecke & Partner GmbH eine Nachbesserung auf eigene Kosten vornehmen.
Informationsaustausch
Die Mecke & Partner GmbH kommuniziert, sofern nichts anderes vereinbart worden ist, via E-Mail. Vertrauliche Unterlagen werden via NextCloud ausgetauscht. Auf Wunsch werden die Unterlagen per Post zugestellt. In diesem Fall wird eine Pauschale von 5% des Honorars zusätzlich verrechnet.
Honorar
Sofern kein pauschaler oder periodischer Preis vereinbart wurde oder falls bei solchen Vereinbarungen Zusatzleistungen erbracht worden sind, so werden die erbrachten Leistungen mit dem üblichen Stundensatz von CHF 180 verrechnet. Die Abrechnung der Arbeitszeit erfolgt im 15-Minuten-Takt, wobei angefangene 15 Minuten aufgerundet werden.
Der Auftraggeber kann jederzeit eine Richtofferte verlangen. Bleibt dies aus, so ist der Mecke & Partner GmbH der erbrachte Leistungsumfang gemäss gestellter Rechnung zu vergüten.
Neben dem Honoraranspruch hat die Mecke & Partner GmbH Anspruch auf Erstattung der angefallenen Spesen, sonstigen Auslagen und Dritthonorare.
Kostenvoranschläge stellen lediglich eine Schätzung der zu erwartenden Aufwände dar und sind nicht bindend. Bei einer Abweichung von geschätzten und tatsächlichen Aufwänden von mehr als 10% informiert die Mecke & Partner GmbH den Auftraggeber, bevor die Leistungen in Rechnung gestellt werden.
Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist innert 30 Tagen nach Erhalt fällig, sofern in der Rechnung nichts anderes vermerkt ist. Die Mecke & Partner GmbH ist berechtigt, für jede Mahnung CHF 20 in Rechnung zu stellen. Für eine Betreibung werden zusätzlich CHF 150 verrechnet.
Die Mecke & Partner GmbH kann als Beratungsunternehmen im Zusammenhang mit einer Vermittlungstätigkeit auch von Dritten, insbesondere von Finanzinstituten wie z.B. Versicherungen und Banken Leistungen erhalten. Bei entsprechender Honorierung durch bspw. ein Finanzinstitut verzichtet die Mecke & Partner GmbH darauf, dem Auftraggeber für diese Leistungen eine Rechnung zu stellen. Im Gegenzug verzichtet der Auftraggeber auf Ausbezahlung oder Anrechnung des Honorars an die von der Mecke & Partner GmbH gestellten Rechnungen.
Kündigung und Vertragsdauer
Der Vertrag endet durch Erfüllung der vereinbarten Leistungen oder durch Widerruf.
Der Auftraggeber ist berechtigt, einen Auftrag jederzeit zu widerrufen. In diesem Fall muss der Auftraggeber die bis dahin durch die Mecke & Partner GmbH erbrachten Leistungen sofort nach Rechnungsstellung bezahlen.
Die Mecke & Partner GmbH behält sich das Recht vor, Verträge fristlos zu kündigen, wenn der Auftraggeber vereinbarte Leistungen nicht fristgerecht erfüllt, welche zur erfolgreichen Durchführung des Auftrages notwendig sind. Sofern weitere Regelungen des Vertrags nicht eingehalten werden und/ oder der Auftraggeber gegen die AGB verstösst, behält sich die Mecke & Partner GmbH das Recht vor, den Vertrag zu kündigen. In diesem Fall muss der Auftraggeber die bis dahin durch die Mecke & Partner GmbH erbrachten Leistungen innert 10 Tagen nach Rechnungsstellung bezahlen.
Bei Widerruf des Vertrags durch die Mecke & Partner GmbH sind zur Vermeidung von Schäden beim Auftraggeber in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden.
Gewährleistung und Haftungsbegrenzung
Der Auftraggeber wird die Mecke & Partner GmbH bei der Erbringung der Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird ihr insbesondere die erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Ist ein Auftrag nicht zur vollen Zufriedenheit des Auftraggebers erledigt worden, so besteht das Recht auf Nachbesserung. Reklamationen und Nachbesserungsforderungen sind der Mecke & Partner GmbH umgehend mitzuteilen. (siehe auch „Mitwirken des Auftraggebers“)
Jegliche Haftung aus der Vereinbarung von der Mecke & Partner GmbH gegenüber dem Auftraggeber begrenzt sich maximal auf das geschuldete Honorar. Diese Begrenzung gilt für jede Art von Schaden, ausgenommen rechtswidriger Absicht oder Grobfahrlässigkeit durch die Mecke & Partner GmbH.
Ist das Verhalten des Auftraggebers mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Mecke & Partner GmbH von einer Haftung befreit. Als mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Informationen und Dokumentationen (Aufzählung nicht abschliessend).
Datensicherung und Datenarchivierung
Die Datensicherung erfolgt vollumfänglich elektronisch. Die gesamte IT-Infrastruktur sowie alle Rechenzentren befinden sich in der Schweiz, sind FINMA RS 08/7 auditiert und verfügen über höchste Sicherheitsvorkehrungen. Sofern der Auftraggeber der Mecke & Partner GmbH Originaldokumente zustellt, werden diese gescannt und auf dem Postweg kostenpflichtig retourniert.
Die Mecke & Partner GmbH bewahrt Dokumente zehn Jahre digital auf. Nach Ablauf der Frist ist die Mecke & Partner GmbH berechtigt, die Daten zu löschen.
Vertraulichkeitserklärung
Die Mecke & Partner GmbH verpflichtet sich, alle mündlich, schriftlich oder auf anderen Datenträgern übergebenen Informationen vertraulich zu behandeln und verpflichtet ihre Mitarbeiter entsprechend.
Vertrauliche Informationen können nur offengelegt werden, wenn der Auftraggeber die Mecke & Partner GmbH von der Verpflichtung zur Verschwiegenheit befreit oder soweit Bestimmungen des schweizerischen oder kantonalen Rechts sie dazu ermächtigt oder auffordert.
Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
Salvatorische Klausel
Sollten diese Regelungen oder Teile davon unwirksam sein, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regeln nicht berührt. Die Unwirksame wird durch eine ersetzt, die deren wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den im Handelsregister ersichtlichen Sitz der Mecke & Partner GmbH.