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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien

  • Autorenbild: Angie Mecke
    Angie Mecke
  • 12. Mai 2021
  • 1 Min. Lesezeit

Nach einem zögerlich verlaufenden Ratifizierungsprozess ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Brasilien in Kraft getreten und findet ab dem 1. Januar 2022 Anwendung.


Im Wesentlichen entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem OECD Musterabkommen.


Für Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und technische Dienstleistungen sieht das DBA folgende Quellensteuersätze vor:


Dividenden:

  • Portfoliosatz: 15.00 %

  • Qualifizierte Beteiligung: 10.00 %

Zinsen:

  • Generell: 15.00 %

  • Unter gewissen Voraussetzungen: 10.00 %

  • Unter Umständen: 0.00 %

Lizenzgebühren:

  • Im Zusammenhang mit Einkünften aus einer Marke: 15.00 %

  • Andernfalls: 10.00 %

Technische Dienstleistungen:

  • Vergütungen für technische Dienstleistungen: 10.00 %

Sollte Brasilien einem anderen OECD Mitgliedstaat tiefere Quellensteuersätze gewähren als die oben Erwähnten, finden die tieferen Quellensteuersätze auch auf das Abkommen mit der Schweiz Anwendung ("Most-Favorable-Nation"-Klausel).


Obwohl das DBA eine Besteuerung von Dividenden im Herkunftsland vorsieht, erhebt Brasilien in der Praxis meist keine Steuern auf Dividendenzahlungen an Personen mit Wohnsitz im Ausland.


Aufgrund des Inkrafttretens des DBAs können ab dem 1. Januar 2022 brasilianische Steuern auf Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren und technischen Dienstleistungen in der Schweiz angerechnet oder zurückgefordert werden.



 
 
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