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Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien

Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien in Kraft.


Im Wesentlichen entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem OECD Musterabkommen.


Für Dividenden und Lizenzgebühren sieht das DBA folgende Quellensteuersätze vor:


Dividenden:

  • Portfoliosatz: 15.00 %

  • Qualifizierte Beteiligung einer Gesellschaft: 5.00 - 10.00 %

Lizenzgebühren:

  • Für die Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung: 5.00 %

  • Andernfalls: 7.00 %

Aufgrund des Inkrafttretens des DBAs können ab dem 1. Januar 2022 saudi-arabische Steuern auf Dividenden und Lizenzgebühren in der Schweiz angerechnet oder zurückgefordert werden.



Kontakt

Mecke & Partner GmbH

Eggstrasse 30

8907 Wettswil am Albis

 

Telefon:  044 700 22 11

Mobil:     079 700 22 55

E-Mail:    info@mecke-partner.ch

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