Ab dem 1. Januar 2022 tritt das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und Saudi-Arabien in Kraft.
Im Wesentlichen entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) dem OECD Musterabkommen.
Für Dividenden und Lizenzgebühren sieht das DBA folgende Quellensteuersätze vor:
Dividenden:
Portfoliosatz: 15.00 %
Qualifizierte Beteiligung einer Gesellschaft: 5.00 - 10.00 %
Lizenzgebühren:
Für die Benutzung gewerblicher, kaufmännischer oder wissenschaftlicher Ausrüstung: 5.00 %
Andernfalls: 7.00 %
Aufgrund des Inkrafttretens des DBAs können ab dem 1. Januar 2022 saudi-arabische Steuern auf Dividenden und Lizenzgebühren in der Schweiz angerechnet oder zurückgefordert werden.
