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Heiratsstrafe: Ja oder Nein?

Im Beratungsalltag kommt immer wieder die Frage auf, ob es die Heiratsstrafe wirklich gibt oder nicht. Obwohl die Frage einfach scheint, ist sie nicht so einfach zu beantworten. Dabei entscheidet vor allem das Familienmodell, das gelebt wird.


Traditionelles Familienmodell


Im Schweizer Steuerrecht werden eher traditionelle Familienmodelle unterstützt. Das heisst, dass wenn bei Verheirateten grosse Einkommensunterschiede vorliegen, diese Paare in der Regel steuerlich davon profitieren, verheiratet zu sein. Für Familien, bei denen einer kürzer tritt, wenn beispielsweise Nachwuchs da ist, lohnt es sich meist, verheiratet zu sein, da sich in so einem Konstrukt die Gesamtsteuerbelastung reduziert.


Familienmodelle mit ähnlich hohen Einkommensstrukturen


Bei Familien, die sich dafür entscheiden, dass beide Partner ihren Beschäftigungsgrad reduzieren, nachdem sie z.B. Eltern geworden sind (typischerweise arbeiten beide zwischen 60 - 80%), ist die Gesamtsteuerbelastung in der Regel höher als bei Paaren, die im Konkubinat zusammenleben.


Anmerkung


Dabei handelt es sich lediglich um grundsätzliche Aussagen, die im Einzelfall nicht stimmen müssen. Es lohnt sich, individuell die Situation zu analysieren und zu schauen, inwiefern diese steuerlich optimiert werden kann.


Individualbesteuerung


Das Thema "Heiratsstrafe" wird auch immer wieder in der Politik diskutiert. Derzeit wird als Alternative die Individualbesteuerung thematisiert. Das würde bedeuten, dass unabhängig vom Zivilstand jeder eine eigene Steuererklärung einreichen müsste. Paare, die derzeit von der Heiratsstrafe betroffen sind, würden so behandelt wie Konkubinatspaare und es gäbe praktisch keine Heiratsstrafe mehr.


Anders sähe das bei Familien aus, die das traditionelle Familienmodell leben. Diese würden durch die Individualbesteuerung steuerlich eher schlechter gestellt, da dem geringeren Einkommen tendenziell zu hohe Abzüge zugesprochen würden, die sich bei der Steuerbelastung kaum bemerkbar machen. Im Gegenzug würde das höhere Einkommen um zu wenig Abzüge reduziert, wodurch es in einigen Fällen zu einer höheren Gesamtsteuerbelastung kommen würde.


Alternativvorschlag


Als Alternative zur Individualbesteuerung wird ein weiterer Vorschlag diskutiert. Dabei geht es darum, an der jetzigen Art der Deklaration der Steuererklärungen nichts zu ändern. Konkubinatspaare reichen je eine Steuererklärung ein und Verheiratete erstellen eine gemeinsame Steuererklärung. Im Veranlagungsprozess prüfen die Steuerbehörden dann, ob bei Verheirateten die Gesamtsteuerbelastung niedriger wäre, wenn diese getrennt oder zusammen veranlagt würden und je nach Resultat, würde der niedrigere von beiden Steuersätzen angewandt. Diese Methode würde das jetzige System am wenigsten verändern und dennoch die Heiratsstrafe für die betroffenen Paare aufheben. Auf der anderen Seite bedeutet dies ebenfalls eine Reduktion des administrativen Aufwands gegenüber der Individualbesteuerung. Allerdings wäre die Berechnung der provisorischen Steuerbelastung auf Basis der Steuererklärung nicht mehr so einfach durchzuführen, da zwei verschiedene Varianten berechnet werden müssten.


Wichtig zu beachten ist ebenfalls, dass Paare, welche das traditionelle Familienmodell leben, durch den Alternativvorschlag nicht schlechter gestellt würden. Es ist eher schwierig zu argumentieren, dass die Familien, die bisher davon profitiert haben, verheiratet zu sein, neu voraussichtlich mit einer höheren Gesamtsteuerbelastung rechnen müssen.


Aufhebung der AHV-Deckelung für Verheiratete


Zusammen mit dem Alternativvorschlag wird die Aufhebung der AHV-Deckelung diskutiert. Derzeit bekommen Verheiratete maximal das 1.5-fache der einfachen AHV-Rente. Da es aus meist wirtschaftlichen Gründen sinnvoll ist, dass Paare nach der Geburt von Kindern wieder zurück ins Berufsleben gehen und so jeder individuell in die AHV einzahlt, wäre es sicherlich ein Anreiz, die AHV-Deckelung für Verheiratete aufzuheben und die AHV-Rente mit Erreichen des Pensionsalters für jeden individuell zu berechnen - eben so wie bei Konkubinatspaaren.



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