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Individualbesteuerung: Bundesrat legt Eckwerte fest

Nachdem ein erster Vorschlag in der Vernehmlassung durchgefallen ist, wurden nun die Eckwerte zur Individualbesteuerung festgelegt. Noch ist nicht klar, per wann die Umstellung des Systems erfolgen wird. Da auch die Kantone ihre Steuergesetze anpassen müssen, ist von einem längeren Zeithorizont auszugehen.

Im Folgenden wird auf die Anreize sowie grössten Änderungen eingegangen.


Positive Erwerbsanreize


Nach dem neuen Modell reicht jede volljährige Person unabhängig vom Zivilstand eine eigene Steuererklärung ein. Dadurch entfällt für verheiratete Paare der negative Aspekt, dass die Einkünfte zusammengerechnet und folglich zu einem höheren Steuersatz besteuert werden, als dass bei Konkubinatspaaren in gleichen Situationen der Fall wäre.


Erhöhung der Kinderabzüge & Einelternfamilien


Der Kinderabzug soll bei der direkten Bundessteuer auf CHF 12'000 erhöht werden. Es ist ebenfalls zu erwarten, dass auf kantonaler Ebene eine Erhöhung der Kinderabzüge vorgenommen wird.


Dafür soll auf weitere Abzüge für Einelternfamilien verzichtet werden.


Steuertarife


Derzeit gibt es Alleinstehenden- und Verheirateten-/ Elterntarife. Neu soll es einen Steuertarif geben, der für alle anwendbar ist. Dabei werden die Steuersätze für niedrigere Einkommen reduziert und auf höheren Einkommen angehoben, wodurch es zu einer Verschiebung der Steuerbelastung kommt und eher höhere Einkommen die Steuerbelastung tragen.


Paare mit einer gleichmässigen Einkommensverteilung sollen von dem neuen Steuertarif profitieren, da der Durchschnittssteuersatz in diesen Situationen eher gesenkt wird.


Änderung der Steuerbelastungen


Für Alleinstehende und Rentnerehepaaren wird aufgrund der Absenkung des Steuertarifs auf niedrigeren und mittleren Einkünften ebenfalls von einer Reduktion der Gesamtsteuerbelastung ausgegangen.


Das jetzige Steuersystem bevorteilt traditionelle Familienmodelle und diese Vorteile entfielen durch den Wechsel zur Individualbesteuerung. Der Grund liegt darin, dass jeder Partner bspw. die hälftigen Kinderabzüge geltend machen kann. Wenn jedoch kein Einkommen erzielt wird oder das Zweiteinkommen sehr niedrig ist, entfällt der Steuerspareffekt der Abzüge und es ergibt sich insgesamt eine Mehrbelastung bei der Steuer.



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