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Tarifbestimmung der Quellensteuer

Per 1. Januar 2021 wurde das Quellensteuergesetz revidiert. In diesem Zusammenhang hat das kantonale Steueramt des Kantons Zürich einen Rechner zur Ermittlung des Quellensteuertarifs zur Verfügung gestellt.



Der Tarifrechner leitet durch ein paar Fragen mittels derer der anzuwendende Quellensteuertarif ermittelt werden kann. Es ist allerdings zu erwähnen, dass bei der Tarifeinstufung komplexere Fälle nicht unbedingt korrekt abgebildet werden können. Dazu gehören Personen, die Alimente zahlen, oder Konkubinatspaare, die hälftige Kinderabzüge geltend machen können, sowie Fälle, für welche Doppelbesteuerungsabkommen anzuwenden sind.



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